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| BeitragsordnungDie Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zu Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Die festgesetzten Beiträge treten zum 01.01. eines jeden Jahres in Kraft. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen einen anderen Termin festlegen. Im Mitgliedsbeitrag sind die allgemeine Sport- und Sporthaftpflichtversicherung beim Landessportbund enthalten. Der Verein wird ehrenamtlich geführt, deshalb ist es bei über 200 Mitgliedern notwendig den Verwaltungsaufwand zu gering wie möglich zu halten. Damit der Verwaltungsaufwand gering gehalten wird, erfolgt die Beitragszahlung über Lastschrifteinzug. Mitglieder die den Verein aus berechtigten Grund keine Einzugsermächtigung erteilt haben und den Beitrag zur Fälligkeit nicht pünktlich entrichten, wird eine Rechnung gestellt. Je Rechnungslegung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Der Nachweis der fristgerechten Bezahlung obliegt dem Mitglied.
1. Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages in entsprechender Höhe verpflichtet, Beiträge sind Bringe Pflicht.
2. Die Beitragszahlung wird mit Eintritt ab dem 1. des darauffolgenden Monats fällig.
3. Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich zum 01.04. und 01.10. zu entrichten und werden bei Einzugsermächtigung zu diesem Termin abgebucht.
4. Für Rückbuchungen und Rücklastschriften trägt der Kontoinhaber die Kosten in Höhe von 8,00 Euro.
5. Ermäßigungen sind für Mitglieder die am Spielbetrieb Erwachsene teilnehmen möglich.
Ermäßigt sind: Zivildienstleistende, Wehrdienstleistende, Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose.
Ein aktueller Nachweis für die Ermäßigung muss dem Schatzmeister bis zum Einzugstermin vorgelegt werden. Ohne Nachweis für die Ermäßigung wird der volle Beitrag fällig und eingezogen.
6. Bei mutwilligen Falschangaben wird vom Mitglied eine Strafgebühr über 20,00 Euro erhoben.
7. Kann der Beitrag nicht eingezogen werden, erlischt mit sofortiger Wirkung der Versicherungsschutz durch den Verein.
8. Jedes Mitglied ist verpflichtet Änderungen jeglicher Art (Berufsänderung, Namensänderung, Adressänderung, Kontoänderung) dem Vorstand umgehend anzuzeigen.
9. Der Vereinsaustritt ist schriftlich zu kündigen. Fehlende Teilnahme am Trainingsbetrieb-bzw. Spielbetrieb kann nicht als Kündigung angesehen werden.
10.Der Vereinsaustritt ist in dem Halbjahr, in dem Austritt erfolgt, der Mitgliedsbeitrag ungekürzt zu entrichten. |
BEITRÄGE SG NEUKIRCHEN Altersgruppe
| halbjährlich
| jährlich
| monatlich
| G-/D-Jugend
| 36,-
| 72,-
| 6,-
| C-/A-Jugend
| 42,-
| 84,-
| 7,-
| Herren (Vollzahler) | 66,-
| 132,-
| 11,-
| Herren (Studenten , etc.) | 54,- | 108,- | 9,- | passive Mitglieder
| 42,-
| 84,-
| 7,-
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Kontodaten: Nachwuchskonto:
Kontoinhaber: SG Neukirchen/Erzg. IBAN: DE66870962140321027890 BIC: GENODEF1CH1 Verwendungszweck: Beitrag und Name des Kindes |
Erwachsenkonto:
Kontoinhaber: SG Neukirchen/Erzg. IBAN: DE30870962140321019323 BIC: GENODEF1CH1 Verwendungszweck: Beitrag und Name |
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